Barrierefreie Fenster

Ausblick und mehr Teilhabe am Leben.

Fenster bringen natürliches Licht und frische Luft in den Wohnbereich. Ganz wichtig ist für Menschen mit Behinderungen der Ausblick aus dem Fenster. Da sie häufig durch ihre Einschränkung viel Zeit in den eigenen vier Wänden verbringen, bedeutet der Blick aus dem Fenster mehr Lebensqualität. Für barrierefreie Fenster gibt es gesetzliche Normen und Vorschriften, die wir für Sie umsetzen. Die wichtigsten Kriterien lauten:

  • Öffnen und schließen mit geringem Kraftaufwand
  • Erreichbarkeit der Griffe für Menschen mit Behinderung
  • Ausblick aus Fensteröffnungen in Sitzposition

Fenstergriffe in 85 bis 105 cm Höhe

Um Fenster z.B. von einem Rollstuhl aus problemlos zu öffnen, bringen wir Fenstergriffe in 85 bis 105 cm über dem Boden an. Darüber hinaus lassen sich unsere Fenster leicht öffnen und schließen. Auf Wunsch installieren wir auch automatische Öffnungs-und Schließsysteme.

Niedrigere Fensterbrüstung

Für Rollstuhlfahrer/innen sind die gängigen Einbauhöhen bzw. Brüstungshöhen von Fenstern von rund 90 cm zu hoch. Ein uneingeschränkter Ausblick ist so nicht möglich. Aus diesem Grund berücksichtigen wir beim barrierefreien Bauen bzw. Renovieren die derzeitige Norm. Sie empfiehlt eine Brüstungshöhe ab 60 cm, das heißt, Ihre barrierefreie Fensteröffnung beginnt bereits in 60 cm Höhe.

Bodentiefe Fenster

Ideal für einen ungestörten Ausblick sind bodentiefe Fenster. In den oberen Stockwerken müssen bodentiefe Fenster, die sich öffnen lassen, eine Absturzsicherung besitzen. Wir bieten Ihnen hier unterschiedlichste Varianten von eleganten Geländern bzw. französischen Balkonen bis hin zu transparenten Lösungen aus Sicherheitsglas.

Zur Absturzsicherung

Unser Tipp: Förderungen für Barrierefreiheit nutzen

Kosten für barrierefreie Fensterumbauten, Haus-, Nebeneingangs-und Balkontüren werden unter Umständen von der Pflegekasse übernommen (Wohnraumanpassungen). Vorausgesetzt: Es liegt eine Einstufung in einen Pflegegrad vor und die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen wird durch diese Maßnahme gefördert oder die Pflege wird erleichtert. Darüber hinaus können Sie auch KfW-Förderprogramme zur Barrierereduzierung in Anspruch nehmen. Wir beraten Sie gerne.

Zu den Förderungen